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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FLOXANT
Dienstleistungsunternehmen für Umzug, Transport, Reinigung und Zusatzleistungen
Sitz: Regensburg, Deutschland

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma FLOXANT, nachfolgend „Dienstleister“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, insbesondere:

  • Umzugs- und Transportleistungen
  • Möbelmontage und Demontage
  • Reinigungsleistungen
  • Entrümpelungen
  • Entsorgungen
  • Lager- und Zusatzleistungen

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Dienstleister stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsabschluss

Angebote von FLOXANT sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • elektronische Bestätigung (z. B. E-Mail oder Online-Formular),
  • oder durch tatsächliche Durchführung der Leistung.

Grundlage des Vertrages ist das jeweils bestätigte Angebot bzw. die vereinbarte Leistungsbeschreibung.

§3 Leistungsumfang

FLOXANT erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und fachkundigen Dienstleisters.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bestätigten Angebot.

Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden gesondert berechnet, insbesondere bei:

  • nicht angegebenen Möbeln oder Gegenständen,
  • zusätzlichen Etagen ohne Aufzug,
  • langen Tragewegen,
  • Wartezeiten,
  • erschwerten Zugangsbedingungen,
  • nachträglichen Leistungsänderungen.

FLOXANT ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Subunternehmer einzusetzen.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen:

  • freie Zufahrt und Parkmöglichkeit,
  • zugängliche Transportwege,
  • rechtzeitige Bereitstellung des Umzugsgutes.

Besonders empfindliche oder wertvolle Gegenstände (z. B. Elektronik, Glas, Kunst, Schmuck, Dokumente, Bargeld) sind gesondert zu sichern oder selbst zu transportieren.

Elektronische Geräte müssen transportsicher vorbereitet werden.

Für Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger Angaben haftet der Auftraggeber.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise werden individuell vereinbart.

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

FLOXANT ist berechtigt, bei größeren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist FLOXANT berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.

§6 Termine und Ausführungszeiten

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Verkehr, Wetter, behördliche Maßnahmen oder unerwartete Ausfälle) berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

Wartezeiten, die nicht vom Dienstleister zu vertreten sind, können zusätzlich berechnet werden.

§7 Haftung

FLOXANT haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Eine Haftung ist ausgeschlossen für:

  • unzureichend verpackte Gegenstände durch den Auftraggeber,
  • Schäden an besonders empfindlichen Gegenständen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung,
  • Geld, Schmuck, Wertpapiere oder wichtige Dokumente,
  • Schäden an selbst verpackten zerbrechlichen Gegenständen.

Offensichtliche Schäden müssen sofort bei Leistungserbringung gemeldet und schriftlich dokumentiert werden.

Nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden.

§8 Stornierung und Rücktritt

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Es gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 5 Tage vor Termin: 30 % der Auftragssumme
  • weniger als 5 Tage vor Termin: 100 % der Auftragssumme

Bei Stundenaufträgen werden im Falle kurzfristiger Stornierung mindestens 8 Arbeitsstunden berechnet.

§9 Entsorgung und verbotene Gegenstände

Der Auftraggeber bestätigt, dass keine gefährlichen, illegalen oder verbotenen Gegenstände transportiert oder entsorgt werden.

Für gesetzeswidrige Inhalte oder Materialien trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.

§10 Vermittlung von Drittleistungen

Sofern FLOXANT externe Dienstleister oder Handwerker vermittelt, haftet FLOXANT ausschließlich für die sorgfältige Auswahl, nicht jedoch für die Ausführung der Leistungen durch Dritte.

§11 Lagerung

Sofern Lagerleistungen vereinbart werden, gelten ergänzend die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).

§12 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von FLOXANT ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand für Kaufleute ist Regensburg.

§14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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